Medizinrecht

Das Medizinrecht umfasst das weite Spektrum derjenigen Normen, die im Gesundheitssektor angewendet werden.

Angefangen vom zivil- und strafrechtlichen Arzthaftungsrecht, umfasst das Medizinrecht auch das Berufsrecht der Heilberufe, Krankenhausrecht, Vergütungs-, Gesellschafts- und Vertragsrecht der Heilberufe sowie das Arzneimittel- und Medizinprodukterecht. Mitumfasst sind weiter die Rechtsbereiche der privaten und gesetzlichen Krankenversicherung und des Vertragsarztwesens.

Typische Beratungsthemen erstrecken sich auf die Verletzung von Sorgfaltspflichten, Aufklärungs-, Beratungs- und Dokumentationspflichten. Weiter vertreten wir die Interessen unserer Mandanten in vergütungsrechtlichen und vertraglichen Fragestellungen.

Bei beabsichtigten Kooperationen, Gründungen oder einem Eintritt in ärztliche Berufsausübungsgemeinschaften sind neben dem Medizinrecht auch eine Vielzahl von gesellschafts- und steuerrechtlichen Regelungen zu berücksichtigen.

Zum Mandantenkreis gehören Ärzte, Apotheken, Pflegedienste, Kliniken, Angehörige von Heilberufe sowie Patienten.

Ansprechpartner:
Rechtsanwalt Oliver Lentze

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