Arbeitsrecht

Das Arbeitsrecht bestimmt die Rechtsbeziehungen zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern. Darüber hinaus regelt es die betriebliche Mitbestimmung, d. h. die Beziehungen zwischen dem Arbeitgeber und den kollektiven Vertretungsorganen der Mitarbeiter: Betriebsrat, Personalvertretung, Mitarbeitervertretung usw. Hinzu kommt das Tarifrecht, d. h. die Beziehungen zwischen Arbeitgebern und ihren Vereinigungen auf der einen Seite und den Gewerkschaften auf der anderen Seite mit den hieraus für die Arbeitsverhältnisse resultierenden Ergebnissen und Folgen.

Obwohl – oder gerade weil - das Eingehen von und das Leben in Arbeitsverhältnissen praktisch zur allgemeinen Lebenserfahrung gehören und das Wissen um bestimmte arbeitsrechtliche Grundsätze weithin geläufig ist, birgt das Arbeitsrecht vielfältige Herausforderungen. Bereits die Sammlungen der wichtigsten arbeitsrechtlichen Bestimmungen umfasst beinahe 100 Gesetze. Vielfältige andere Rechtsquellen kommen hinzu. Weite Bereiche sind überhaupt nicht gesetzlich geregelt, z. B. das Recht der Arbeitnehmerhaftung und vor allem das Arbeitskampfrecht. Das Arbeitsrecht ist weitgehend Richterrecht. Maßgebliche Bedeutung haben die Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofes, des Bundesarbeitsgerichtes und auch der Landesarbeitsgerichte. Ohne deren detaillierte Kenntnis ist eine sachgemäße Beratung und Interessenvertretung praktisch nicht möglich.

Zu unserem Mandantenkreis gehören öffentliche Verwaltungen, öffentlich-rechtliche Körperschaften, öffentliche, kirchliche und private Anstalten und Stiftungen, ebenso wie mittelständische Unternehmen aus Industrie, Handwerk, Handel und Gewerbe und nicht zuletzt Privatpersonen.

Unser Fokus liegt auf einer laufenden Beratung, die Konflikte im Vorfeld vermeidet, Risiken minimiert und arbeitsvertragliche Lösungen optimiert. Wenn Streit sich jedoch nicht vermeiden lässt, stehen wir für eine stringente, erfolgsorientierte Prozessführung, die auf langjähriger forensischer Erfahrung beruht und kaufmännisches Kalkül immer im Auge behält.

Ansprechpartner:
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Oliver Lentze

Zurück